Eva Steiner
Eva Steiner

Hier finden Künstlerinnen und Künstler berufsspezifische Informationen zu verschiedenen Themen, Hinweise und Verlinkungen zu den zuständigen Einrichtungen.

  • Honorar-Leitfaden für Bildende Künstlerinnen und Künstler

    Bildende Künstler:innen müssen, anders als abhängig Beschäftigte, über ihre Honorare – neben den privaten Lebenshaltungskosten – auch Betriebskosten, Sozialversicherung, Weiterbildung, Verwaltungsaufgaben etc. finanzieren. Dieser „Leitfaden Honorare“ gibt ihnen Empfehlungen für Honoraruntergrenzen an die Hand, die diese beruflichen Bedingungen berücksichtigen.
    Die Tätigkeitsfelder bildkünstlerischen Schaffens gehen über das Erschaffen und Ausstellen von Kunstwerken hinaus. Deshalb ist der „Leitfaden Honorare“ die notwendige Weiterentwicklung der Leitlinie Ausstellungsvergütung 2021 und ordnet die vielfältigen Tätigkeitsfelder Bildender Künstler:innen systematisch.

    Leitfaden hier als  PDF herunterladen

     

  • IGBK - Internationaler Künstlerausweis u.a.

    Die Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) ist eine starke Lobby für bildende Künstler*innen auf internationaler und nationaler Ebene. Die IGBK engagiert sich im Bereich der internationalen kulturellen Zusammenarbeit und setzt sich dafür ein, den internationalen Künstler*innenaustausch und die Rahmenbedingungen künstlerischer Arbeit zu verbessern.

    Service und Beratung

    Die IGBK berät bildende Künstler*innen zu Arbeits-, Austausch- und Fördermöglichkeiten im In- und Ausland, informiert über aktuelle internationale Ausschreibungen, Residenzen und Stipendien und vermittelt Kontakte. Grenzüberschreitende Mobilität ist ein wichtiges Anliegen. Sie stellen für professionelle bildende Künstler*innen deninternationalen Künstlerausweis aus.

    Seit 2013 betreibt die IGBK gemeinsam mit dem Internationalen Theaterinstitut (ITI) Deutschland das Informationsportal touring artists. Die Website bietet international mobilen Künstler*innen der Sparten Bildende und Darstellende Kunst umfassende Informationen zu den Themen Visa, Aufenthalt, Transport, Zoll, Steuern, Sozialversicherung, andere Versicherungen und Urheberrecht. Das Projekt wird gefördert durch die Beautragte der Bundesregierung für Kultur und Medien.

  • Kunst und Bauen

    Die Handreichung „Mit Kunst bauen“ des BBK Bundesverbands ist ab sofort erhältlich.
    Sie richtet sich an Bauherr*innen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft ebenso wie an Künstler*innen, Planer*innen und Architekt*innen, die im Zuge einer Baumaßnahme Kunstwerke realisieren wollen.

    Jetzt in der Bundes-Geschäftsstelle Berlin erhältlich:
    Preis 7,50 € (ermäßigt für Mitglieder: 5,- €)

    Die Handreichung enthält Antworten auf folgende Fragen:

    • Wie wird üblicherweise Kunst am Bau geplant und realisiert?
    • Wie können Künstler*innen in Baumaßnahmen einbezogen werden?
    • Wie werden künstlerische Projekte im Rahmen von Baumaßnahmen entwickelt, erfolgreich umgesetzt und kommuniziert?

    Mustervorlagen zum Download finden Sie auf der Seite
    https://www.bbk-bundesverband.de/beruf-kunst/kunst-am-bau/mit-kunst-bauen

  • Künstlersozialversicherung

    Die Künstlersozialkasse (KSK) ist eine international einzigartige Einrichtung zur Stärkung der selbständig arbeitenden Künstler*innen in Deutschland. Die Versicherungsbeiträge werden zur Hälfte von den Versicherten selbst, und zur anderen Hälfte von den Verwertern künstlerischer und publizistischer Leistungen über die Künstlersozialabgabe und einen Bundeszuschuss getragen. Auf diesem Weg kann ein vollwertiger Versicherungsschutz in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung gewährleistet werden.
Jede*r selbständig arbeitende Kunstschaffende mit jährlichen Mindesteinkünften ab derzeit 3900 € ist zur Mitgliedschaft berechtigt

    KSK in Kürze

    Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Künstlersozialkasse
    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Broschüre herausgegeben, die hier im pdf erhältlich ist: www.bmas.de

  • Urheberrecht

     Informationen zum Urheberrecht finden Sie auf der Homepage der VG Bildkunst:

  • Wann bin ich Künstler*in - auch für das Finanzamt?

    Eine gesetzliche Festschreibung als Berufsbezeichnung gibt es in Deutschland nicht. Als Künstler*in werden Menschen bezeichnet, die in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Angewandte Kunst, Literatur, Musik etc. künstlerische Arbeiten oder Kunstwerke schaffen. Die Abgrenzung der freischaffenden künstlerischen Tätigkeit zu (Kunst-) Handwerk oder Gewerbe ist oftmals fließend.  

    Die Einordnung hat u. a. Auswirkungen darauf, was wie versteuert werden muss und ob eine Versicherung über die Künstlersozialkasse möglich ist. Finanzämter und Sozialversicherungen haben jeweils eigene Kriterien für die Anerkennung freier künstlerischer Tätigkeit.

    Das zuständige Finanzamt entscheidet, ob eine Tätigkeit als künstlerisch freischaffend oder als gewerblich einzustufen ist. Das Verfahren ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Grundlage sind das Einkommensteuergesetz (EStG) und das Amtliche Einkommensteuer-Handbuch (EStH).  

    • 18 EStG besagt: „Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, (…).“ Das Finanzamt nimmt dabei die Gesamttätigkeit in den Blick: „Eine künstlerische Tätigkeit liegt vor, wenn die Arbeiten nach ihrem Gesamtbild eigenschöpferisch sind und (…) eine bestimmte künstlerische Gestaltungshöhe erreichen“ (15.6 EStH). 

    Der*die Künstler*in muss nachweisen, dass die Tätigkeit künstlerisch ist. Indizien können sein: der Bildungsweg (z. B. Kunst-Hochschulstudium), Presseveröffentlichungen, Beteiligungen an Ausstellungen, Stipendien, Preise oder die Mitgliedschaft in einem Berufsverband – letztere genügt alleine allerdings nicht für die Anerkennung einer künstlerischen Tätigkeit.  

    Stuft das Finanzamt die Tätigkeit als gewerblich ein, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Grundsätzlich besteht dann neben der Einkommenssteuerpflicht auch eine Gewerbesteuerpflicht. Allerdings wird bis zu einem Freibetrag von jährlich 24.500 Euro keine Gewerbesteuer erhoben.  

    Gutachterkommissionen: In Zweifelsfällen sollte für die Statusfeststellung ein*e Sachverständige*r oder auch eine Gutachterkommission einbezogen werden. Die Finanzämter sind an die Gutachten zwar nicht gebunden, legen diese ihren Entscheidungen aber oft zugrunde.  

  • Wettbewerbe und Ausschreibungen

    Aktuelle Wettbewerbe und Ausschreibungen finden Sie auf der Homepage des BBK Bundesverbandes

    Ausschreibungen mit Bedingungen für Künstler*innen, die gänzlich inakzeptabel sind, z. B. aufgrund sehr hoher Teilnahmegebühren, veröffentlichen wir nicht. Sollten Sie einen fehlerhaften Link finden, senden Sie uns bitte eine E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

     

     

     

     

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BBK Kassel

Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler,
Regionalverband Kassel-Nordhessen e.V.

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Oberste Gasse 24 | 34117 Kassel
Tel. 0561-773175
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